Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Ulili
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 462
- Registriert: 09.06.2011, 19:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
#1
27.05.2014, 10:22
Hallo!
Ich habe eine Frage zu dem Gegenstandswert bei einer Geldrente; z. B. wenn jemand bei einem VU schwer verletzt wird und dessen Erwerbsfähigkeit infolgedessen erheblich vermindert wird. Da beziehe ich mich doch auf § 9 RVG und nehme den 3 1/2 fachen Wert des einjährigen Bezuges (z. B. 500 x 12 x 3,5 = 21.000 €).
Jetzt lese ich aber im RVG für Anfänger, dass man den 5fachen Jahresbetrag nimmt.
Ist das richtig oder veraltet?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
für eure Antwort.
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#2
27.05.2014, 10:26
42 Abs. 2 GKG
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
Ulili
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 462
- Registriert: 09.06.2011, 19:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
#3
27.05.2014, 10:31
Du Liesel, ich glaub ich hab dann vielleicht Tomaten auf den Augen aber § 42 Abs. 2 ist auch im RVG für Anfänger aufgeführt. Im neuen RVG 9. Auflage ist der aber nicht drinne. Deshalb habe ich den § 9 RVG genommen wie in meinem Skript steht. Bin da jetzt ein bissl verwirrt
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#4
27.05.2014, 10:47
Ich hab hier ne alte Fassung des GKG erwischt.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
und einbuddel
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
Ulili
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 462
- Registriert: 09.06.2011, 19:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
#5
27.05.2014, 10:50
Ne quatsch, danke für deine Antwort! Für mich war das toll hilfreich einfach um mich abzusichern!
(Bin doch so schnell verwirrt
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#6
27.05.2014, 10:53
Also 9 ZPO.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)