Streitwert wegen Geldrente

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1

27.05.2014, 10:22

Hallo!

Ich habe eine Frage zu dem Gegenstandswert bei einer Geldrente; z. B. wenn jemand bei einem VU schwer verletzt wird und dessen Erwerbsfähigkeit infolgedessen erheblich vermindert wird. Da beziehe ich mich doch auf § 9 RVG und nehme den 3 1/2 fachen Wert des einjährigen Bezuges (z. B. 500 x 12 x 3,5 = 21.000 €).

Jetzt lese ich aber im RVG für Anfänger, dass man den 5fachen Jahresbetrag nimmt.

Ist das richtig oder veraltet?

:thx für eure Antwort.
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Liesel
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#2

27.05.2014, 10:26

42 Abs. 2 GKG
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Ulili
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#3

27.05.2014, 10:31

Du Liesel, ich glaub ich hab dann vielleicht Tomaten auf den Augen aber § 42 Abs. 2 ist auch im RVG für Anfänger aufgeführt. Im neuen RVG 9. Auflage ist der aber nicht drinne. Deshalb habe ich den § 9 RVG genommen wie in meinem Skript steht. Bin da jetzt ein bissl verwirrt :oops:
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#4

27.05.2014, 10:47

Ich hab hier ne alte Fassung des GKG erwischt. :oops: und einbuddel
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#5

27.05.2014, 10:50

Ne quatsch, danke für deine Antwort! Für mich war das toll hilfreich einfach um mich abzusichern!

(Bin doch so schnell verwirrt :wink: )


:thx :thx
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#6

27.05.2014, 10:53

Also 9 ZPO.
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