Vergleichsgebühr / Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Janalein
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#1

27.05.2014, 10:09

Hallo zusammen =)

Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch... Die Parteien haben einen, vom Gericht im Termin vorgeschlagenen, VGL angenommen. Ich soll nun Kostenausgleichung nach § 106 ZPO beantragen und bin etwas verwirrt bzgl. der Vergleichs- bzw. Einigungsgebühr... Nehme ich die 1,5 nach Nr. 1000 oder die 1,0 nach 1003. Ich tendiere ja zur 1003er. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen, danke & viele Grüße
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Liesel
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#2

27.05.2014, 10:11

Anhängiges Verfahren - 1003
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#3

27.05.2014, 10:12

1,0 ist ja gerichtlich anhängig.
Janalein
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#4

27.05.2014, 10:13

Ah okay, also richtig gedacht :) Vielen dank für eure schnellen Antworten!
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