Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Janalein
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#1
27.05.2014, 10:09
Hallo zusammen =)
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch... Die Parteien haben einen, vom Gericht im Termin vorgeschlagenen, VGL angenommen. Ich soll nun Kostenausgleichung nach § 106 ZPO beantragen und bin etwas verwirrt bzgl. der Vergleichs- bzw. Einigungsgebühr... Nehme ich die 1,5 nach Nr. 1000 oder die 1,0 nach 1003. Ich tendiere ja zur 1003er. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen, danke & viele Grüße
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Liesel
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#2
27.05.2014, 10:11
Anhängiges Verfahren - 1003
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Tigerle
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#3
27.05.2014, 10:12
1,0 ist ja gerichtlich anhängig.
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Janalein
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#4
27.05.2014, 10:13
Ah okay, also richtig gedacht
Vielen dank für eure schnellen Antworten!
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