Guten Tag,
wir vertreten den Streithelfer, er ist seitens der Kläger beigetreten, der Beklagte aber hatte den Streit verkündet.
Gerichtsverfahren ging zu Gunsten der Kläger aus. Bei der Berufung wurde nun ein Vergleich geschlossen: Danach zahlt der Beklagte x an Kläger, Kosten des Rechtsstreits wie folgt:
Ko des Rechtstreits einschließlich der NI trägt der Bekl. zu 84%. Die Kläger tragen 16% der Kosten ohne Kosten der NI.
Ich will nun Kostenfestsetzungsantrag stellen. Zum Verständnis muss unser Mandant dann nur 16% unserer Anwaltskosten selber tragen? Gerichtskosten aber tragen Bekl. zu 84% und Kläger zu 16%?
Danke für die Hilfe, beste Grüße Bambareni
Berufung Vergleich geschlossen
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So sollte es sein. Die Kosten des Rechtsstreits bestehen aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten. Ihr als NI könnt daher 84 % gegen die Beklagtenseite festsetzen lassen. Gerichtskostenvorschüsse habt ihr ja wohl nicht gezahlt?
~ Grüßle ~
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