KFB selbstständiges Beweisverfahren, Klageverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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neravana
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#1

26.05.2014, 11:48

Hallo Ihr Lieben,

und schon wieder ein neues Problem...

Ich habe hier eine Akte vorliegen, in der wir ein selbstständiges Beweisverfahren geführt haben. Die Gegenseite hat später Klage erhoben. Ein Termin hat stattgefunden, die Parteien haben sich verglichen. Nun meine Frage:

Wir haben im Klageverfahren, auch die Gegenseite, Kostenausgleichung hinsichtlich der Gerichtskosten beantragt. Nun verhält es sich aber so, dass auch die Gerichtskosten des s.B. im Klageverfahren (KFB) erfasst sein müssen. Das s.B. hat vor dem AG stattgefunden, das Klageverfahren vor dem LG. Wie verklicker ich das jetzt dem LG? Macht es Sinn, Erinnerung bei dem LG einzulegen, damit die Gegenseite zunächst nicht vollstrecken kann? Hinsichtlich des s.B. müssten wir Kostenausgleich vor dem AG beantragen?! Ich steig hier grad nicht durch :/

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Julia
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#2

26.05.2014, 21:22

Ein KFA bei dem AG macht schon deshalb keinen Sinn, weil das sBV keine KGE beinhalten dürfte. Die sBV-Kosten sind mit im Hauptsacheverfahren geltend zu machen, wobei Gerichtskosten des sBV = Gerichtskosten der Hauptsache sind. Wenn ihr beim LG die sBV-Kosten noch gar nicht angemeldet habt, dann bloß kein Rechtsmittel einlegen, denn ein solches zum Zwecke der Kostennachschiebung ist unzulässig. Dann bleibt nur, die Kosten in einem weiteren KFA anzumelden und das LG soll die AG-Akte beiziehen. Dann habt ihr eben 2 KFB, was ja unschädlich ist. Ein Rechtsmittel macht nur Sinn, wenn die schon angemeldeten Kosten des sBV vom LG abgesetzt worden sind.
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gkutes

#3

27.05.2014, 14:07

kommt es hier nicht auch darauf an, was im Vergleich wg. der Kosten geregelt ist?
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#4

27.05.2014, 18:48

Natürlich kommt es auf die Kostenregelung an, was ich als selbstredend vorausgesetzt habe. Die KGE ist wie immer die Basis für den Kostenbereich. Das Wissen habe ich jetzt einfach mal unterstellt... 8)
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