EILT! Abrechnung einstweil. Verfügs.ver+Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#11

21.05.2014, 14:28

(3) Die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge werden dem Streitwert hinzugerechnet; dies gilt nicht in Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen. :kopfkratz
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
honeyqueen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 02.02.2011, 15:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#12

21.05.2014, 14:54

Ich gehe davon aus, dass genauso viel Verwirrung herrscht wie bei mir...
Aber was soll ich denn nun abrechnen? :(
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#13

21.05.2014, 15:05

Was war denn Gegenstand der einstweiligen Verfügung und der Klage?

Zeugniserteilung und Freistellung klingt irgendwie nach Mehrvergleich.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
honeyqueen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 02.02.2011, 15:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#14

21.05.2014, 15:11

Also, ich habe hier einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Reduzierung der Arbeitszeit der Gegenseite und eine Klage auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit..... Und dann kam der Vergleich mit tausend anderen Sachen......
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#15

21.05.2014, 15:34

Dann müßte ja der gesamte Vergleichswert Mehrwert sein. :kopfkratz
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
honeyqueen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 02.02.2011, 15:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#16

21.05.2014, 15:41

:cry: :cry: :cry: :cry:

Ich bin soooo verwirrt

:cry: :cry: :cry: :cry:

Was soll ich denn nun für eine Rechnung beifügen? :cry:
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#17

21.05.2014, 16:59

honeyqueen hat geschrieben:Ich habe nur folgende Angabe über den Streitwert:

Rechtsstreit: 7.800,00 EUR (§ 42 Abs. 3 S. 1 GKG analog)
Vergleich: 20.800,00 EUR (Beendigung AV: 3 Gehälter, Freistellung: 1 Gehalt, Zeugnis: 1 Gehalt)

Und das einstweilige Verfügungsverfahren und die Klage wurden mit diesem Vergleich beide als beendet erklärt. Mehr habe ich leider auch nicht....
Okay....dann ist das eV-Verfahren nicht Gegenstand des Vergleichs. Meiner Meinung nach muss daher das eV-Verfahren gesondert abgerechnet werden (ohne EG) und in dem Hauptsacheverfahren rechnest Du ab:

1,3 3100 VV RVG nach 7.800 €
0,8 3101 VV RVG nach 13.000 €
§ 15 Nr. 3 RVG beachten (= höchstens 1,3 aus 20.800 €)
1,2 3104 VV RVG nach 20.800 € (ich geh davon aus, dass über die weiteren Sachen wie Freistellung und Zeugnis mit verhandelt wurde)
1,0 1003 VV RVG nach 7.800 €
1,5 1000 VV RVG nach 13.000 €
§ 15 Nr. 3 RVG beachten (= höchstens 1,5 aus 20.800 €)
Auslagen
19 % MwSt

Warum Du in Deiner Rechnung 0 % Mehrwertsteuer angibst, versteh ich nicht. Wenn Dein Mandant nicht im Ausland sitzt, ist immer Mehrwertsteuer auf Eure Kosten zu berechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tiko73

#18

21.05.2014, 21:52

Anahid hat geschrieben:Warum Du in Deiner Rechnung 0 % Mehrwertsteuer angibst, versteh ich nicht. Wenn Dein Mandant nicht im Ausland sitzt, ist immer Mehrwertsteuer auf Eure Kosten zu berechnen.
Ich vermute mal, weil die RSV die USt. bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Mdt. nicht übernimmt. Trotzdem sollte sie in der Rechnung ganz normal ausgewiesen sein.
Antworten