EILT! Abrechnung einstweil. Verfügs.ver+Klage
- Liesel
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(3) Die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge werden dem Streitwert hinzugerechnet; dies gilt nicht in Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen.
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- honeyqueen
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Ich gehe davon aus, dass genauso viel Verwirrung herrscht wie bei mir...
Aber was soll ich denn nun abrechnen?
Aber was soll ich denn nun abrechnen?
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.
- Liesel
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Was war denn Gegenstand der einstweiligen Verfügung und der Klage?
Zeugniserteilung und Freistellung klingt irgendwie nach Mehrvergleich.
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Also, ich habe hier einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Reduzierung der Arbeitszeit der Gegenseite und eine Klage auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit..... Und dann kam der Vergleich mit tausend anderen Sachen......
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- Liesel
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Dann müßte ja der gesamte Vergleichswert Mehrwert sein.
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Ich bin soooo verwirrt
Was soll ich denn nun für eine Rechnung beifügen?
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- Anahid
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Okay....dann ist das eV-Verfahren nicht Gegenstand des Vergleichs. Meiner Meinung nach muss daher das eV-Verfahren gesondert abgerechnet werden (ohne EG) und in dem Hauptsacheverfahren rechnest Du ab:honeyqueen hat geschrieben:Ich habe nur folgende Angabe über den Streitwert:
Rechtsstreit: 7.800,00 EUR (§ 42 Abs. 3 S. 1 GKG analog)
Vergleich: 20.800,00 EUR (Beendigung AV: 3 Gehälter, Freistellung: 1 Gehalt, Zeugnis: 1 Gehalt)
Und das einstweilige Verfügungsverfahren und die Klage wurden mit diesem Vergleich beide als beendet erklärt. Mehr habe ich leider auch nicht....
1,3 3100 VV RVG nach 7.800 €
0,8 3101 VV RVG nach 13.000 €
§ 15 Nr. 3 RVG beachten (= höchstens 1,3 aus 20.800 €)
1,2 3104 VV RVG nach 20.800 € (ich geh davon aus, dass über die weiteren Sachen wie Freistellung und Zeugnis mit verhandelt wurde)
1,0 1003 VV RVG nach 7.800 €
1,5 1000 VV RVG nach 13.000 €
§ 15 Nr. 3 RVG beachten (= höchstens 1,5 aus 20.800 €)
Auslagen
19 % MwSt
Warum Du in Deiner Rechnung 0 % Mehrwertsteuer angibst, versteh ich nicht. Wenn Dein Mandant nicht im Ausland sitzt, ist immer Mehrwertsteuer auf Eure Kosten zu berechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Ich vermute mal, weil die RSV die USt. bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Mdt. nicht übernimmt. Trotzdem sollte sie in der Rechnung ganz normal ausgewiesen sein.Anahid hat geschrieben:Warum Du in Deiner Rechnung 0 % Mehrwertsteuer angibst, versteh ich nicht. Wenn Dein Mandant nicht im Ausland sitzt, ist immer Mehrwertsteuer auf Eure Kosten zu berechnen.