Was ist der richtige Streitwert ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rumpelstilzchen
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#1

21.05.2014, 13:58

Hallo ihr Wissenden,

unsere Azubi soll folgende Aufgabe lösen:

Klage auf Zahlung, Kaufpreis € 30.000,00. Widerklage € 10.000,00 wg. Gewährleistung. In mündlicher Verhandlung Einigung auf € 36.000,00, wobei weiterer Kaufpreis € 18.000,00 mitvergliechen wurde.

Meine/unsere Lösung wäre folgende (bitte hier nur auf die Streitwerte achten. Nur darum geht es, ob die jeweils angesetzten Streitwerte richtig wären/sind):

Gegenstandswert: 40.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.316,90 €
Gegenstandswert: 18.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 305,50 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 58.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 58.000,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.497,60 €
Gegenstandswert: 36.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1.013,00 €
Gegenstandswert: 18.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 859,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 54.000,00 € berücksichtigt -

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 5.012,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 952,28 €
Zwischensumme brutto 5.964,28 €
Auslagen gemäß Anlage 12,00 €
zu zahlender Betrag 5.976,28 €


Die Lösung des Lehrers in der Berufsschule wäre: (Es geht hier ebenfalls nur um die Streitwerter)

Gegenstandswert: 40.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.316,90 €
Gegenstandswert: 18.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 305,50 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 58.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 58.000,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.497,60 €
Gegenstandswert: 40.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1.013,00 €
Gegenstandswert: 18.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 859,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 58.000,00 € berücksichtigt -

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 5.012,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 952,28 €
Zwischensumme brutto 5.964,28 €
Auslagen gemäß Anlage 12,00 €
zu zahlender Betrag 5.976,28 €


Wer hat nun recht?

Vielen Dank schon mal
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

21.05.2014, 14:03

Die Abrechnung des Lehrers ist korrekt. Die EG entsteht aus dem Wert worüber sich verglichen wurde, nicht worauf.
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Rumpelstilzchen
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#3

21.05.2014, 14:09

:thx . Ich glaube, es gibt gleich noch ne andere Frage. Wir kämpfen uns so durch :pfeif
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