Einigungsgebühr nach Vergleich
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann würde ich sowohl die 2300 als auch die 1000 aus 8.000,00 Euro berechnen. Ihr habt ja sicherlich auch über die Abfindung wegen Spätfolgen "verhandelt".
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Verhandelt in dem Sinne nicht, aber eine Nachforderung vorbehalten und in geringerem Umfang auch realisiert.
Gut dann mach ich einfach beides aus 8000,- und gucke, was mir die Gegenseite zusammenkürzt.
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- Liesel
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Das reicht doch aus.
Und laß Dir ja nix kürzen.
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