Hallo.
Sachverhalt: Wir haben Nutzungsausfall und persönliche Fahrtkosten des Klägers in einer Klage klageerweiternd mit geltend gemacht. Die Klage wurde diesbzgl. abgewiesen mit der Begründung, dass dies Aufwendungen des Klägers seien, die diesem aus
Anlass der Prozessführung während des Rechtsstreites entstanden sind und somit seien dies "Prozesskosten" im Sinne von § 91 ZPO und im Wege der Kostenfestsetzung gem. § 103 ZPO zu berücksichtigen.
Hat jemand von euch schonmal solche Kosten mit festgesetzt bekommen?
KFA. Ist Nutzungsausfall gem. § 103 ZPO festsetzbar?
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Dazu gibt es hier im Forum ganz viel. Bemühe mal die Suchfunktion zum Stichwort "Parteikosten".
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Wie kann denn Nutzungsausfall prozessbezogen entstanden sein?
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Nein, "Nutzungsausfall" ist schon richtig. Es war Nutzungsausfall für die Dauer der Begutachtung des Fahrzeuges durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen und dafür entstandene Fahrtkosten des Klägers, die klageerweiternd geltend gemacht wurden.
- Adora Belle
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Jo, dann hat das Gericht doch aber recht.
- Andy66
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Also, einen Nutzungsausfall für die Besichtigung durch den gerichtlichen Sachverständigen hatten wir noch nie, das wär evtl. mal eine Idee. Ist die Begutachtung denn über mehrere Tage gegangen?
Die Fahrtkosten und der Zeitaufwand sind nach § 91 ZPO gemäß JVEG (§§ 5 und 6) zu berechnen und erstattungsfähig. Ich hab leider grad nur einen alten ZPO-Kommentar zur Hand, schau mal in den Thomas-Putzo rein.
Darüber hinausgehenden Nutzungsausfall halte ich nicht für erstattungsfähig, bin aber selber neugierig, falls jemand da was findet.
Fahrtkosten der Partei zu Terminen (Gerichts- und Sachverständigentermine) berechne ich nach § 5 JVEG und habe die auch immer bekommen.
Viele Grüße, Andy
Die Fahrtkosten und der Zeitaufwand sind nach § 91 ZPO gemäß JVEG (§§ 5 und 6) zu berechnen und erstattungsfähig. Ich hab leider grad nur einen alten ZPO-Kommentar zur Hand, schau mal in den Thomas-Putzo rein.
Darüber hinausgehenden Nutzungsausfall halte ich nicht für erstattungsfähig, bin aber selber neugierig, falls jemand da was findet.
Fahrtkosten der Partei zu Terminen (Gerichts- und Sachverständigentermine) berechne ich nach § 5 JVEG und habe die auch immer bekommen.
Viele Grüße, Andy
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt