Hallo,
folgender Sachverhalt:
Mandant hat Scheidungsantrag zugestellt bekommen und ist daraufhin zu uns gekommen. Wir haben Vertretungsanzeige entworfen und erklärt, dass der Antragsgegner dem Antrag zustimmt und alle Standestatsachen korrekt angegeben wurden. Dieser Entwurf wurde vorab zur Kenntnis an Mdt. geschickt, der daraufhin erklärte, doch nicht vertreten werden zu wollen. Was kann ich abrechnen?
Viele Grüße
Naylu
Scheidungsantrag der Gegenseite - Abrechnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Vorzeitige Erledigung.
3 monatiges Einkommen beider für die Scheidung zuzüglich VA.
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LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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