Kostenausgleich mit Mehrwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Salt88
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#1

07.05.2014, 09:35

Hallo meine Lieben,

folgender Sachverhalt:

SW: 2.628,00 €
+ Mehrwert 400,00 € für Einigung über nichtstreitgegenständliche Kosten


Mein Antrag lautete wie folgt:

SW: 2.628,00 €
1,3 Verf. 3100
1,2 Term. 3104
1,0 Einig. 1003
SW: 400,00 €
0,8 Verf. 3101
1,5 Einig. 1000

Auslagen und Mehrwertsteuer



Die Gegenseite beantragt folgendes:

SW:3.028,60 €
1,3 Verf. 3100
1,2 Term. 3104
SW: 2.628,60 €
1,0 Einig 1003
SW: 400,00 €
1,5 Einig 1000

Aislagen und Mehrwertsteuer

Und ich hab nun keine Ahnung welche Variante stimmt und welche nicht. Wäre super hilfreich, wenn ihr mir da ein Feedback geben könntet.

LG :huepf
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Liesel
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#2

07.05.2014, 09:38

Dein Antrag ist korrekt, wenn 15 III noch beachtet wird.
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Salt88
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#3

08.05.2014, 09:37

also liegt dann quasi die Gegenseite falsch?
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Tigerle
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#4

08.05.2014, 09:42

Salt88 hat geschrieben:also liegt dann quasi die Gegenseite falsch?
ja
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