Abrechnung von 2 Verfahren mit einem Termin und Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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eva:-)
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#1

06.05.2014, 11:15

Hallo

Ich habe mal wieder eine völlig chaotische Sache zum Abrechnen.

a) wir haben Räumungsklage erhoben Wert: 17.508,00 €

b) dann hat die Gegenseite Zahlungsklage erhoben Wert: 52.255,00 €

Im Verfahren a) gab es einen Verhandlungstermin ohne Ergebnis.


Dann wurden beide Sachen an einem Termin verhandelt, aber nicht zusammengelegt.

In dem Verfahren a) wurde ein Vergleich geschlossen und die Kosten des Verfahrens 2/5 zu 3/5 verteilt.

Die Streitwertfestsetzung lautet in dem Vergleichsbeschluss von Verfahren a):
Der Streitwert wird auf 17.508,00 € festgesetzt. Der Vergleichswert beträgt bis zu 70.000,00€.


Im Verfahren b) wurde im selben Termin verhandelt und die Hauptsache für erledigt erklärt(da in dem anderen Verfahren a) ein Vergleich geschlossen wurde) und verhandelt mit wechselseitigen Kostenanträgen.
Es wurde sodann ein Kostenvergleiche geschlossen: 3/5 zu 2/5 Kostentragung.

Die Streitwertfestsetzung lautet in dem Kostenvergleichsbeschluss von Verfahren b):
Der Streitwert wird auf insgesamt 52.255,60 € festgesetzt. Der Vergleichswert beträgt 7.425,60 €.


So nun meine Frage:

Wie kann/ muss ich im Verfahren a) abrechnen?

Gegenstandswert: 17.508,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 904,80 €
Gegenstandswert: 52.492,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2,
3100 VV RVG 828,10 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 70.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 17.508,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 835,20 €
Gegenstandswert: 70.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1.333,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 3.901,10 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 3.921,10 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 745,01 €
Summe 4.666,11 €


und im Verfahren b) ?

Gegenstandswert: 52.255,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.622,40 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.497,60 €
Gegenstandswert: 7.425,60 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 456,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 3.576,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 3.596,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 683,24 €
Summe 4.279,24 €

Meine Verwirrung resultiert daraus, dass die Verfahren nicht verbunden wurden und die Streitgegenstände sich in dem Vergleichswert von ein in das andere Verfahren geschoben haben.

Womöglich ist es ganz einfach und ich habe nur nicht den nötigen Abstand zu der Akte und schmeiße deshalb alles durcheinander.

Kann mir jemand ein Feedback geben.

Vielen Dank
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#2

06.05.2014, 12:15

Genau das gleiche Problem wird grad hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=98&t=71038 behandelt.
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#3

06.05.2014, 12:24

ja das hatte ich mir auch durchgelesen, aber leider noch mehr Verwirrung bei mir erzeugt.

Ich bin mir mit den Vergleichsgebühren und dem Mehrwertvergleich völlig unsicher, da ich nicht verstehe, wie sie auf die Vergleichswerte (bis zu 70.000,00 EUR und 7.425,60 EUR) kommen - geht leider aus der Akte nicht hervor und der Chef ist noch im Urlaub.

LG
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#4

06.05.2014, 12:27

Mehrvergleich sehe ich nicht und wie die auf die Werte kommen, weiß ich auch nicht. 2 Verfahren - 2 Abrechnungen. Aber die Streitwerte kannst nur Du selbst anhand der Akte überprüfen und wenn das nicht geht, wirst Du da warten müssen bis Dein Chef wieder da ist. Vielleicht hat der eine Idee. Dein Sachverhalt gibt leider nix dazu her, dass ich Dir sagen könnte, wo die 7.425,60 € herkommen. Im Zweifel musst Du mal die genauen Anträge und die genauen Vergleichstexte reinstellen.
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#5

06.05.2014, 12:44

Danke erst einmal Anahid.

Weder die Anträge in der Klage bzw. den Schriftsätzen lassen die 7.425,60 EUR erkennen. Auch der Vergleich im Verfahren a) gibt hierzu keinen Aufschluss :(

Ich werde die Sache bis nächste Woche aussitzen und auf den Chef warten.
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