Hallo Leute,
ich mal wieder...
Wir (also meine Klasse und ich) haben uns vorhin folgendes gefragt:
Wann berechnen wir Unterhaltssachen nach ZPO und wann nach FamGKG? In der ZPO wird nämlich das 3,5 fache des Jahreswertes berechnet und im FamGKG nur der Jahreswert. Wir sind verwirrt!!!
Wenn wir eine RVG Aufgabe haben berechnen wir das nach FamGKG und z. B. beim Berechnen des GW einer Unterhaltsklage nach ZPO?
Danke für die Antworten
LG Karina
Gegenstandswert von Unterhaltssachen
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Familienrecht = FamGKG - also Jahresbetrag - Unterhalt an Familienangehörige
Unterhalt nach ZPO wäre z.B. der Fall, wenn bei einem Unfall schuldlos eine Person getötet wird, die unterhaltspflichtig gegenüber einer anderen Person war (z.B. Kind). Dann kann das Kind im Wege des Schadensersatzes den Unterhalt von dem Unfallverursacher fordern. Für die Gebührenberechnung gilt dann der 3,5fache Jahreswert.
Unterhalt nach ZPO wäre z.B. der Fall, wenn bei einem Unfall schuldlos eine Person getötet wird, die unterhaltspflichtig gegenüber einer anderen Person war (z.B. Kind). Dann kann das Kind im Wege des Schadensersatzes den Unterhalt von dem Unfallverursacher fordern. Für die Gebührenberechnung gilt dann der 3,5fache Jahreswert.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)