Terminsgebühr im Widerspruchsverfahren???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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conni
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#1

30.04.2014, 10:40

Guten Morgen alle zusammen,

ich komme gerade nicht weiter, habe folgendes Problem:

Wir haben gegen MB Widerspruch eingelegt und schriftlich mit den gegnerischen Bevollmächtigten einen Vergleich ausgehandelt. Bekomme ich zusätzlich zur Einigungsgebühr eine Terminsgebühr??

LG
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Adora Belle
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#2

30.04.2014, 10:45

Ich finde keine Regelung im Gesetz, die eine TG in Deiner Konstellation vorsieht. Woran denkst Du?
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#3

30.04.2014, 10:48

so lange nur schriftlich und nicht telefonisch über den Vergleich verhandelt wurde, sehe ich keine Möglichkeit die Terminsgebühr zu verlangen.
conni
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#4

30.04.2014, 10:55

also rechne ich wie folgt ab:

Verfahrensgeb. § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 0,8
Einigungsgeb. 1,0
Auslagen, MWSt

??

Kommt mir irgendwie komisch vor :(
conni
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#5

30.04.2014, 11:28

richtig so???? :oops:
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#6

30.04.2014, 11:37

Ja. Bis auf die 3307, die leider nur 0,5 beträgt.

Das ist ein ganz blöder Zeitpunkt für Vergleiche ohne Besprechung. :pfeif Macht man nicht.
conni
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#7

30.04.2014, 11:44

:thx 0,8 war ein Schreibfehler von mir :lol:

"Man" macht das nicht, aber "Mann" schon :huepf
conni
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#8

30.04.2014, 11:49

Euch allen einen schönen 1. Mai-Feiertag :wink1
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#9

30.04.2014, 11:49

Naja, reicht doch, wenn er einmal den Hörer in die Hand nimmt. Das sollte nicht so schwer fallen.
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