Definition Altfall?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Yasura
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#1

22.04.2014, 11:34

Hallo ihr Lieben,

habe gerade eine Sozialrechts-Akte abzurechnen, welche seit 2010 läuft und erst in diesem Jahr zum Abschluss kam.
2010 wurde eine Vorschusskostennote nach Nr. 2400 VV gestellt und auch beglichen.
Könnte ich nun eine Schlussrechnung erstellen nach Nr. 2302 VV unter Anrechnung der Vorschusskostennote?

Ich weiß, dass man neue Gebühren generell nicht auf Altfälle anwenden darf, aber wonach definiert sich denn ein Altfall? Wann wird ein Fall zum Altfall? Bin noch neu in dem Beruf und hatte bisher noch nichts damit zu tun.

Danke für eure Mühe.

LG
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Pepples
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#2

22.04.2014, 11:48

§ 60 RVG
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Yasura
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#3

22.04.2014, 12:10

:thx Nach "Altfall" zu suchen, bringt ja leider nix ;)
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