MB, Widerspruch, Beendigung vor (!) Einreichung Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Janne
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#1

16.04.2014, 12:27

Huhu ich mal wieder :wink1

Also ich soll eine Kostenaufstellung machen nach einem Sachverhalt wie folgt: Wir haben einen MB beantragt, die Gegenseite hat dagegen Widerspruch eingelegt, darüber haben wir eine Mitteilung vom AG bekommen mit der Aufforderung GK einzuzahlen (haben wir getan), dann wurde das Verfahren an das LG abgegeben (ohne das wir weiter etwas veranlasst haben) und von diesem haben wir die Mitteilung bekommen, binnen welcher Frist wir Klage erheben können.

Nun hat die Schuldnerin aber zwischenzeitlich Kontakt zu uns aufgenommen und möchte den Betrag doch gerne zahlen - ich soll das Verfahren vor dem LG zurücknehmen und die Kosten aufstellen.

Gut, also bekomme ich nun eine 1,3 Verfahrensgebühr auch wenn wir noch keine Klage gefertigt/eingereicht haben? Also praktisch:

0,5 VG - 3307 VV
PUT

1,3 VG - 3100 VV
- 0,5 VG 3307 VV
PUT

Die GK reduzieren sich doch aufgrund der "Rücknahme" auf 1 Gebühr, richtig?
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niva
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#2

16.04.2014, 12:34

die 3307 und die 3100 sehe ich hier aber beide überhaupt nicht.
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#3

16.04.2014, 12:39

Danke für die Antwort, dennoch hilft sie mir nicht wirklich weiter...

Was würdest Du mir dann empfehlen hier abzurechnen? :roll:
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niva
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#4

16.04.2014, 12:57

die 3307 betrifft den Widerspruch, aber ihr hab hier MB beantragt. lies dir noch mal in Ruhe die VV Nrn. durch, die du ansetzen wolltest und versuche es nochmal.
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#5

16.04.2014, 13:14

also wäre es die 3305 VV weil wir mit dem Widerspruch eigentlich garnichts am Hut haben, und die Gebühr für den Anwalt der Gegenseite entsteht, der den Widerspruch eingelegt hat? Also hat der Widerspruch keine Auswirkungen auf unsere Gebühren?

Und die 3305 VV reduziert sich gem. 3306 VV auf 0,5 weil die Sache beendigt wird bevor wir einen Antrag eingereicht haben?
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#6

16.04.2014, 13:15

genau.

die 3100 bekommst du erst, wenn ein Sachantrag gestellt wird. aber es gibt da noch die 3101. :wink:
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#7

16.04.2014, 13:18

Ich hatte noch was zugefügt, kannst Du da auch nochmal ein Auge drauf werfen?

EDIT:
Und die 3305 VV reduziert sich gem. 3306 VV auf 0,5 weil die Sache beendigt wird bevor wir einen Antrag eingereicht haben?

Geschieht das so?

Wenn ja, müsste ich die reduzierte 0,5 Gebühr dann auf die reduzierte VG anrechnen?

Also

0,5 VG - 3306 VV
PUT

0,8VG - 3101 VV
- 0,5 VG - 3306 VV
PUT


?
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#8

16.04.2014, 13:20

nein, deine MB-Gebühr reduziert sich nicht. den hab ihr ja beantragt, sonst hätte kein Widerspruch erfolgen können.
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#9

16.04.2014, 13:59

Nun bin ich vollends verwirrt...welche Gebühren entstehen denn nun? :cry:

0,5 VG - 3306 VV - (oder doch die volle 3305??)
PUT

und

08 VG - 2101 VV
PUT

?
gkutes

#10

16.04.2014, 14:11

Antrag Mahnbescheid = 1,0 gem 3305
PTE
Klagerücknahme = 1,3 gem 3100
PTE
Anrechnung des MB -1,0
Ende
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