![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Also ich soll eine Kostenaufstellung machen nach einem Sachverhalt wie folgt: Wir haben einen MB beantragt, die Gegenseite hat dagegen Widerspruch eingelegt, darüber haben wir eine Mitteilung vom AG bekommen mit der Aufforderung GK einzuzahlen (haben wir getan), dann wurde das Verfahren an das LG abgegeben (ohne das wir weiter etwas veranlasst haben) und von diesem haben wir die Mitteilung bekommen, binnen welcher Frist wir Klage erheben können.
Nun hat die Schuldnerin aber zwischenzeitlich Kontakt zu uns aufgenommen und möchte den Betrag doch gerne zahlen - ich soll das Verfahren vor dem LG zurücknehmen und die Kosten aufstellen.
Gut, also bekomme ich nun eine 1,3 Verfahrensgebühr auch wenn wir noch keine Klage gefertigt/eingereicht haben? Also praktisch:
0,5 VG - 3307 VV
PUT
1,3 VG - 3100 VV
- 0,5 VG 3307 VV
PUT
Die GK reduzieren sich doch aufgrund der "Rücknahme" auf 1 Gebühr, richtig?