Vergleichsmehrwert abrechnen...

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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honeyqueen
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#1

09.04.2014, 13:12

Hilfe Hilfe Hilfe.

Ich weiß, dieses Thema gab es schon des Öfteren, konnte aber bislang nichts wirklich finden was mir eindeutig und klar hilft.

Ich wäre also für jegliche Hilfe sehr dankbar. Hier der Fall:

Arbeitsgericht wg. Kündigung.
Vergleich noch vor dem Termin geschlossen, Termin wurde daraufhin aufgehoben und fand nicht statt.

Streitwertfestsetzung: 13.716,00 EUR
Mehrwert für den Vergleich: 100,00 EUR (geschätzter Wert der Arbeitskleidung)

Wie rechne ich denn nun ab? Ist das so korrekt....

Gebührenwert: EUR 13.716,00
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 I i.V.m., Nr. 3100 VV RVG 845,00 EUR
Gebührenwert: EUR 100,00
0,8 Verfahrensdifferenzgebühr §§ 2, 13 I i.V.m., Nr. 3101 VV RVG 36,00 EUR
881,00 EUR

1,3 Abgleich § 15 III RVG aus 13.816,00 EUR 845,00 EUR

Gebührenwert: EUR 13.816,00
1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 I i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 780,00 EUR

Gebührenwert: EUR 13.716,00
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 I i.V.m. Nr. 1003 VV RVG 650,00 EUR

Gebührenwert: EUR 100,00
1,5 Einigungsgebühr §§ 2, 13 I i.V.m. Nr. 1000 VV RVG 67,50 EUR
717,50 EUR

1,5 Abgleich § 15 III RVG aus 13.816,00 EUR 975,00 EUR

Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 2.620,00 EUR
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 497,80 EUR
Gesamtsumme 3.117,80 EUR

Das rote fettgedruckte habe ich zusammengerechnet.... [/color]

:oops: :oops: :oops: :oops: Hilfeeeee..... :(
Ich habs noch nie verstanden diese blöde Anrechnung....., aber meine Kostenrechnung kommt mir so lang und so viel vor. :'-(
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.
gkutes

#2

09.04.2014, 13:23

ist vergleich protokolliert? 278 ZPO?
Zuletzt geändert von gkutes am 09.04.2014, 13:27, insgesamt 2-mal geändert.
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#3

09.04.2014, 13:26

Liegt noch nicht vor, aber wir haben das beantragt. Soll aber trotzdem jetzt schon abrechnen.
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gkutes

#4

09.04.2014, 13:27

Der Abgleich deiner EG stimmt nicht. Es sind ja die beiden Beträge addiert, also 717,50, und MAXIMAL 1,5 aus 13.816,00 EUR. Wenn die Summe der EGs also über 975,00 EUR sein sollte, dann muss gekürzt werden. Wenn darunter, dann zählt der niedrige Betrag
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#5

09.04.2014, 13:29

Achso, also darf ich nicht die 975,00 EUR in Ansatz bringen, sondern die 717,50 EUR, richtig?
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Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#6

09.04.2014, 13:30

Genau!
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#7

09.04.2014, 13:31

Okay, und ansonsten ist alles richtig? Das wäre ja fast schon sensationell für mich. :lol:
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gkutes

#8

09.04.2014, 13:47

ja, sonst passt alles (ohne dass ich alle Zahlen genau angeschaut hätte).
Vom Prinzip her müsstest du es also jetzt drauf haben :daumen
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#9

09.04.2014, 13:49

Wohaaa.....total toll. :smile: :smile: :smile:

Jetzt freu ich mich den Rest des Tages. Ist ja eigentlich relativ easy...

Danke danke danke für die schnelle Hilfe. :thx
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