Abrechnung Mdt trotz Berechtigungsschein...?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lahmi
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#1

08.04.2014, 10:49

Hallo ihr Lieben, brauche wieder mal Eure Meinung...

Kann man trotz vorliegendem Berechtigungsschein vom Mdt. einen Vorschuss verlangen, wenn sich dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben und die Voraussetzungen für die Beratungshilfe somit nicht mehr gegeben sind?
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Liesel
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#2

08.04.2014, 11:07

8 Abs. 2 BerHG

6a BerHG - Aufhebung u. U. möglich. Ob die Voraussetzungen vorliegen, müsstest du prüfen.
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Lahmi
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#3

08.04.2014, 11:31

Mmhh... Mdt hat jetzt Arbeitseinkommen, wir waren nur wegen Unterhalt tätig, welcher aber noch nicht regelmäßig gezahlt wird. Einkommensverbesserung aufgrund des Erlangten trifft also nur bedingt zu...
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