Hi Leute, ich bräuchte eure Hilfe. Meine einzige Arbeitskollegin ist momentan im Urlaub und muss nun ihre Sachen mitbearbeiten.
Am Freitag hatte ich nun einen Beschluss vom LG (I. instanz) erhalten
(Wir sind Kläger und es gibt 2 Bekl.)
1. Der Beklagte zu 2. verpflichtet sich an die Klägerin € 500.000 zu zahlen (...)
2. Die Beklagte zu 1. verpflichtet sich, an die Beklagte zu 2. einen Betrag von € 35.000 zu zahlen (..)
3. Mit diesem Vergleich sind alle Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte zu 1. u. 2. erledigt.
4. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt mit Ausnahme der Kosten der Beklagten zu 1. die Beklagte zu 2. Die Beklagte zu 1. trägt ihre Kosten selbst.
Bei der Streitwertfestsetzung auf € 200.000, -durch Beschluss in der mündlichen Verhandlung wird es das Gericht belassen. Der Vergleichswert wird auf € 500.000 festgesetzt, den Streitwer also um € 300.000 übersteigen.
kann mir jemand bitte helfen. Welche Gebühren ich auf welchen Streitwert im Kostenausgleichungsantrag abrechnen muss? Ich bin überfordert mit dieser Aufgabe
Danke vorab und noch einen schönen Sonntag
Vgl vor LG, nun KAA
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Sind die Beklagten zu 1) und 2) durch denselben RA vertreten worden?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Ja, beide haben denselben RA.
pepples, natürlich, entschuldige bitte. Mein vorschlag wäre
1,3 VG 3100 VV aus 200.000€
1,2 TG 3104 VV -aus 200.000€
1,0 EG 1003 VV aus 200.000€
1,5 EG 1000 VV aus 300.000€
pepples, natürlich, entschuldige bitte. Mein vorschlag wäre
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Sieht für den Anfang nicht schlecht aus.
Welche Zusatzgebühr bekommt man für einen Vergleich über nicht rechtshängei Ansprüche?
Und über die nicht rechtshängigen Ansprüche ist doch bestimmt auch verhandelt worden, oder?
Und den Abgleich nicht vergessen.
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Schau mal unter VV Nr. 3101 (2) RVG.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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statt "Minus" besser: "höchstens 1,3 VG (wieso 1,2?) aus 500.000 EUR"loqki hat geschrieben:1,2 VG 3100 VV 200.000€
0,8 VG 3102 (2) VV 300.000€
Minus ____________ €
1,2 TG 3104 VV 500.000€
1,0 EG 1003 VV 200.000€
1,5 EG 1000 VV 300.000€
Ist das so richtig?
Ebenso auch bei der EG.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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