Abrechnung bei verbundenen Verfahren, mehrere Parteien

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Aurichanni
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#1

03.04.2014, 12:34

Hallo miteinander,
ich habe eine kleines Anliegen, habe zwar schon Einiges gefunden, aber die konkrete Lösung meines Problems irgendwie noch nicht.
Wir haben 9 Klagen eingereicht (jeweils unterschiedliche Klageparteien) gegen dieselbe Beklagten. Es geht im Grunde schon immer um einen ähnlichen Sachverhalt, allerdings unterschiedliche Klageanträge bezüglich der Höhe der Beträge. Der Richter hat die ursprünglich einzeln betrachten Verfahren nun verbunden. Es ist nur ein Termin bestimmt worden. Meine Frage nun, wie verhält es sich mit der Terminsgebühr. Ist es auch bei unterschiedlichen Parteien so, dass diese nur einmal aus dem Gesamtstreitwert berechnet wird (habe bisher immer nur Beispiele gefunden, wo die Klagepartei diesselbe war bzw. Klage + Widerklage). Bedeutet das, ich rechne die volle Terminsgebühr aus dem Gesamtstreitwert ab und teile sie dann durch 9?. Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall? Wie verhält es sich, wenn im Termin dann doch einzelne Angelegenheiten seperat verhandelt werden? Kann man dann wieder Trennung des Verfahrens beantragen?

Liebe Grüße
Annika
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Anahid
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#2

03.04.2014, 12:47

Auch bei unterschiedlichen Parteien sind bei der Verbindung von Verfahren weitere Gebühren aus dem zusammengerechneten Streitwert zu berechnen. Im Zweifel wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als tatsächlich die TG nach dem zusammengerechneten Wert zu nehmen und dann durch 9 zu teilen in jeder Rechnung.

Wenn ein verbundes Verfahren aufgerufen wird zur Verhandlung, dann entsteht die Gebühr. Ob dann nur einzelne Teile besprochen werden oder nicht rechtfertigt m.E. keine Trennung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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