ich bin hier mit der Abrechnung einer Strafsache etwas überfordert...
Verhandlung fand vor der Wirtschaftsstrafkammer statt.
Habe ich das jetzt richtig gelesen, dass ich in diesen Fällen wie folgt abrechnen kann:
4100
4118 und
4120 (pro Verhandlungstag)
+ AL + MWst
Die Verhandlungstermine haben jeweils über 5 Stunden gedauert, also kommt auch noch pro Verhandlungstag die
4122 dazu??
Ist das so richtig?
HILFE...
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)