Hallo,
ich brauche Hilfe bei folgendem Fall:
Mein Rechtsanwalt hatte am selben Tag zwei Gerichtstermine in verschiedenen Angelegenheiten an verschiedenen Gerichtsorten. Wie berechne ich hier die Fahrtkosten?
Erste Route war von A nach B, danach von B nach C und wieder zurück zu A. (A-B-C-A)
Wären die Gerichtstermine nicht am selben Tag gewesen, wäre er ja folgende Route gefahren: A-B-A und A-C-A.
Entsteht das Abwesenheitsgeld insgesamt bis zu 8 Stunden oder berechnet man pro Verhandlung und pro Mandant jeweils bis zu 4 Sunden?
Muss man die Fahrtstrecke ins Verhältnis setzen?
Liebe Grüße
Fahrtkosten GT - 2 Angelegenheiten am selben Tag
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Vorbemerkung 7 Abs.3 dürfte Dir weiterhelfen.
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es passt gerad nicht in dieses Thema - aber ich bin voll der Fan! Die Beiträge sindAdora Belle hat geschrieben:Vorbemerkung 7 Abs.3 dürfte Dir weiterhelfen.
kurz und knapp und meist huscht mir da auch immer ein Lächeln über die Lippen! Und - was ich auch
zumeist gut finde - du präsentierst nicht das Ergebnis direkt, sondern gibst (vorher) erstmal nen Hinweis
auf etwas! Fiel mir nur auf!
Aber nun zurück zum Thema -
Luisa.....reicht dir der Hinweis oder brauchst du die Berechnungsmethode aufgedrüselt wie früher
(zu Azubi-Zeiten meine ich hatte man das in der Schule gemacht)?