Hallo zusammen,
ich muss eine Rechnung erstellen und komme nicht weiter. In einem mietrechtlichen Verfahren wurden wir von einem Rechtsanwalt beauftragt hier bei uns vor Ort einen Termin wahrzunehmen. Es wurde Gebührenteilung der Gebühren eines Hauptbevollmächtigten vereinbart.
Chef hat den Termin hier wahrgenommen und es erging ein Versäumnisurteil. Meine Frage ist jetzt, rechne ich die 1,3 VG nach 3100 und die 0,5 TG nach 3105 ab und ziehe beim Endbetrag 50 % ab. Was hat das eig. mit den Gebühren 3400 ff. auf sich? Kann ich auch danach i. V. m. 3100 und 3105 abrechnen? Verstehe ich doch richtig, dass ich eine 0,5 nach 3105 und nicht eine 1,2 nach 3104 abrechne oder?
Terminsvertretung abrechnen?!
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Geht es Dir um die Interne Abrechnung mit dem Anwalt der Euch beauftragt hat, oder geht es hier, nachdem ein Versäumnisurteil ergangen ist um das Kostenfestsetzungsverfahren?
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Dann kann auch nur so abgerechnet werden.lisa1902 hat geschrieben:Es wurde Gebührenteilung der Gebühren eines Hauptbevollmächtigten vereinbart.
Dies gilt i.Ü. auch für die Kostenfestsetzung.
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ja das weiß ich doch, aber meine Frage lautete doch ganz anders. Ich habe geschrieben, was ich darunter verstehe und wollte fragen, ob ich es richtig verstehe und beschrieben habe.
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Da ihr Gebührenteilung der Gebühren des Hauptbevollmächtigten vereinbart habt, musst du wie oben beschrieben abrechnen (3100, 3105) und jeder kriegt 50%.
Die "normale" Abrechnung bei Terminsvertretung sähe anders aus.
Da würdet ihr folgendes bekommen:
3401 i.V.m. 3100
3105 + PTP
der Hauptbevollmächtigte würde bekommen:
3100 + PTP
Die "normale" Abrechnung bei Terminsvertretung sähe anders aus.
Da würdet ihr folgendes bekommen:
3401 i.V.m. 3100
3105 + PTP
der Hauptbevollmächtigte würde bekommen:
3100 + PTP