Kostenausgleich - Portokosten?!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lisa040688
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#1

27.03.2014, 10:33

Hallo Zusammen,

ich bräuchte schnelle Hilfe in einer Kostenausgleichsangelegenheit.
Die Gegenseite macht in ihrem KfA neben der Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20 € gem. 7002 VV RVG noch für ihre Mandantschaft (Behörde)Portoauslagen i. H. v. 15 € geltend ohne jegliche Gesetzesgrundlage. Es wurde nur eine Bestätigung von der Behörde an den gegnerischen Anwalt beigefügt, dass diese Portoauslagen iHv 15 € angefallen sind.

Ich habe im JVEG nichts weiter gefunden. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Bzw. hat jemand eine gute Begründung?

Danke!
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Anahid
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#2

27.03.2014, 11:02

Zunächst einmal soll doch nachgewiesen werden, wofür denn diese 15,00 € angefallen sind. Wenn da überhaupt keine Begründung bei steht, ist das schon ein Grund, die zunächst mal als nicht erstattungsfähig zurückzuweisen.
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#3

27.03.2014, 13:37

Hatte so einen Fall noch nicht, aber: Wenn ich schon mit der Pauschale abrechne, kann ich dann überhaupt noch zusätzlich die tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen? Ich hab das immer so verstanden, dass die 7002 anstelle der 7001 genommen werden kann, aber nicht beides zusammen. Oder verstehe ich hier grade was falsch?
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Frau Cindy
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#4

27.03.2014, 13:38

Das siehst du richtig. Aber vorliegend geht es wohl um Portokosten, die der Partei selbst entstanden sind.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#5

27.03.2014, 19:21

Achsoo, ist mir mal dezent entgangen. :pfeif
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Lisa040688
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#6

28.03.2014, 08:45

Hm also weiß hier auch niemand Bescheid :(
Naja die sollen mir erst mal eine Gesetzesquelle nennen...- ständige Rechtsprechung - kann ja jeder behaupten.
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Anahid
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#7

28.03.2014, 09:28

Wenn eine Bestätigung einer Behörde vorliegt, muss doch irgendeine Grundlage da sein. Also fragt sich doch, wofür diese 15,00 € angefallen sein sollen. Das soll doch die Gegenseite erst einmal klarstellen.
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