Hallo,
ich habe für einen Mandanten eine Insolvenzforderung angemeldet (Arbeitslohn) brutto € 2.700,00 netto € 2.043,00 abzüglich von der Arbeitsagentur erstattet € 204.00
Nehme ich jetzt den Streitwert aus € 2.000,00 oder aus € 3.000,00 ???
Vielen Dank schon mal.
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- Rumpelstilzchen
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