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Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rumpelstilzchen
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#1

25.03.2014, 15:03

Hallo,
ich habe für einen Mandanten eine Insolvenzforderung angemeldet (Arbeitslohn) brutto € 2.700,00 netto € 2.043,00 abzüglich von der Arbeitsagentur erstattet € 204.00

Nehme ich jetzt den Streitwert aus € 2.000,00 oder aus € 3.000,00 ???

Vielen Dank schon mal.
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Anahid
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#2

25.03.2014, 16:52

Aus 3.000,00 €. Denn Du hast ja brutto angemeldet und nicht netto.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Rumpelstilzchen
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#3

25.03.2014, 17:07

:thx
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