Außergerichtliche Vertretung, dann Mahnverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Freshlisa
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#1

25.03.2014, 12:35

Hallo ihr Lieben,

ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauch, ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

Und zwar ist folgende Situation:
Wir waren bisher außergerichtlich für unseren Mandanten tätig und haben ihm eine Rechnung übersandt über eine 1,3 Geschäftsgebühr. Jetzt soll ich einen Mahnbescheid machen und soll da die außergerichtliche Tätigkeit mit angeben, da wir uns das Geld ja vom Gegner wiederholen wollen. Der Betrag für die außergerichtliche Tätigkeit beträgt 334,75€, die Mahnverfahrensgebühr soll angerechnet werden. Wie rechne ich die nochmal an? Also ich habe jetzt 130,65€ eingegeben (Hälfte von der 1,3 Gebühr), aber dann bekomme ich eine Warnung, das sei zu niedrig. Was soll ich jetzt machen?

Wäre cool, so schnell es geht eine Antwort zu bekommen, denn der MB soll heute noch raus.

Wünsche Euch noch einen schönen Tag!

LG Lisa
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Tigerle
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#2

25.03.2014, 12:40

Der Anrechnungsbetrag ist aber eigentlich richtig soweit ich das Deinen Angaben entnehmen konnte. hast Dich vielleicht beim außergerichtlichen Streitwert vertippt?
Freshlisa
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#3

25.03.2014, 12:48

Nein,es geht um 2.500,00€ und die 1,3 Geschäftsgebühr beträgt 261,30€, also die 334,75€ ist der Gesamtbetrag, (+ PPT und UsT). Oder muss ich da bei Anwaltsvergütun für vorgerichtl. Tätigkeit nur die 261,30€ eintragen? Und dann bei der Anrechnung die 130,65€ lassen?

Wo kann ich das denn am besten nachlesen? Irgendwo im RVG?
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Tigerle
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#4

25.03.2014, 12:56

Nein Du gibst den kompletten Betrag an also mit PPT und UST, außer deine Mandantschaft ist Vorsteuerabzugsberechtigt, dann nur mit PPT und ohne UST.

Die Beträge die du genannt hast stimmen, deswegen kommt mir die Meldung komisch vor.
Hast vielleicht einen HAken bei "Angelegenehit war schwierig" ? dann geht das "Programm" vielleicht davon aus, dass Du keine 1,3 Gebühr geltend machst sondern einen höheren Betrag und dann die Anrechnung höher sein müsste.
cahra
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#5

25.03.2014, 12:57

Ich gehe davon aus, dass Du bei "nicht vorsteuerabzugsberechtigt" keinen Haken gemacht hast. Kontrolliert das mal.
Viele Grüße von Cahra
Freshlisa
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#6

25.03.2014, 13:02

also es war ein Haken bei "war schwierig" drin. Wenn meine Kollegin aus der Pause da ist, werd ich den mit ihr weiter bearbeiten. Vllt war das wirklich mein Fehler. Und sollte es dann immer noch nicht funktionieren, werde ich mal nach dem "nicht vorsteuerabzugsberechtigt" gucken, aber eigentlich müsste das so korrekt sein, wie ich es gemacht habe.

Vielen Dank auf jeden Fall euch beiden :)
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