zwei Versäumnisurteil, zwei Beklagte, Terminsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
sunshine68
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 19.07.2011, 19:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

10.03.2014, 14:30

Hallo,

ich bräuchte euren Rat. Wir haben eine Klage gegen zwei Beklagte. Gegen den einen ist gleich VU ergangen, gegen den zweiten Beklagten dann auch (mit Verzögerung, da Anschrift noch weiter ermittelt werden musste). Der zweite Beklagte hatte dann Einspruch eingelegt und im Termin dann den Einspruch wieder zurückgenommen. Wir haben jetzt also zwei VU's. Mein Chef meint, dass man jetzt 2 x 0,5 Terminsgebühr ansetzen kann? Wie seht ihr das? Danke euch.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#2

10.03.2014, 14:34

Ich denke eher an eine 1,2. Es hat ja in der Sache zwei Termine gegeben und damit sind 1,2 entstanden. Für das 1. VU bekommt ihr - m.W.n. - keine extra Terminsgebühr.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
gkutes

#3

10.03.2014, 16:20

hier fällt nur ein mal eine 1,2 TG aus dem Gesamtwert an.

evtl wird hier eine unterschiedliche Erstattungs-quote der Beklagten kommen, aber das ist für dich ja erstmal irrelevant.
sunshine68
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 19.07.2011, 19:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

10.03.2014, 16:30

danke euch für die schnelle Antwort
:thx
Antworten