Hallo Zusammen!
Ich konnte leider nichts über die Suche hierzu finden. Wir hatten eine Sache im Verklarungsverfahren gehabt. Diese ist nun übergegangen ins normale streitige Verfahren. Wir wollen nun abrechnen. Meine Chefin meint gelesen zu haben, dass die Verfahrensgebühr aus dem Verklarungsverfahren auf die Verfahrensgebühr im str. Verf. angerechnet wird, die Terminsgebühr aber doppelt abgerechnet werden kann. Ich konnte hierzu leider überhaupt nichts finden. Vielleicht hatte jemand von euch schon einmal so eine Sache gehabt und abgerechnet?
Liebe Grüße,
Kit
Verklarungsverfahren
- Adora Belle
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Hab ich noch nie gehört, aber man lernt ja nicht aus. Eine Art selbständiges Beweisverfahren im Binnenschiffahrtsrecht also. Da würde ich mich bei der Abrechnung dran orientieren, siehe Vorbemerkung 3 Abs.5. Insofern dürfte Deine Chefin auf dem richtigen Dampfer sein.
Der Gerold kennt nicht mal das Schlagwort. ![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
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