Gebühren Pflichtverteidiger Berufung Strafverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Betzman77
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 12.01.2010, 08:41

#1

06.03.2014, 18:13

Hallo an alle:

Folgende Frage stellt sich mir bei der Abrechnung eines Berufungsverfahrens:

Beiordnung erfolgte Mai 2013.
Urteil November 2013
Berufungseinlegung November 2013
Berufungsverhandlung Januar 2014
KfA ebenfalls Januar 2014.

Da die Beiordnung für alle Instanzen wirkt Abrechnung nach altem Recht

ODER

gilt § 60 Absatz 1 Satz 2 RVG:

Übergangsvorschrift

(1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Gesetzesänderung in derselben Angelegenheit bereits tätig, ist die Vergütung für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.

Das Rechtsmittel wurde ja erst nach der Gesetzesänderung eingelegt.......

Dazu finde ich weder eine konkrete Aussage noch ein Fallbeispiel....nur Behauptungen ;-)

Für Hilfe und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!!

Viele Grüße

Betzman
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#2

06.03.2014, 19:48

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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