Hallo,
ich hoffe mal wieder auf eure tatkräftige Hilfe...
Problem:
Aus einem Lebenssachverhalt sind mehrere Schäden bei verschiedenen Personen entstanden. Die Personen kommen jetzt nach und nach, und machen die jeweiligen Forderungen gegenüber meinem Mandanten geltend.
Person A macht Forderung von 2.000 EUR geltend ... ok - abgewehrt und abgerechnet: GG aus dem geltend gemachten Betrag
Jetzt kommt Person B und möchte seine Schäden (5.000 EUR) aus demselben Sachverhalt ersetzt bekommen.
Wie verhält es sich hier mit den Gebühren?
Ist das dann eine Angelegenheit, also eine GG aus einem Gesamt-Gegenstandswert von 7.000 EUR? Oder sind das zwei verschiedene Angelegenheiten mit den jeweiligen GGen gem. den jeweiligen Forderungen?
Der Auftrag war von Anfang an so, dass alle etwaigen Forderungen abgewehrt werden sollen, sobald etwas geltend gemacht wird - also gewissermaßen ein Gesamt-Auftrag aus diesem Sachverhalt
Vielen Dank!
mehrere Gegner -> Gegenstandswert, Geschäftsgebühr
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Trotzdem bildet jede Forderung eine eigene Angelegenheit. Schließlich sind die Gegner ja nicht Gesamtgläubiger. Meiner Meinung nach ist jeder Fall gesondert nach der dort geltend gemachten Forderung abzurechnen.
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sehe ich genausoAnahid hat geschrieben:Trotzdem bildet jede Forderung eine eigene Angelegenheit. Schließlich sind die Gegner ja nicht Gesamtgläubiger. Meiner Meinung nach ist jeder Fall gesondert nach der dort geltend gemachten Forderung abzurechnen.
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Ok, dann mache ich das auch so
Hatte nur etwas Bauchschmerzen damit, denn es kann ja wirklich sein, dass es nahezu ein- und dasselbe Ablehnungsschreiben ist - nur halt an mehrere Gegner
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hatte nur etwas Bauchschmerzen damit, denn es kann ja wirklich sein, dass es nahezu ein- und dasselbe Ablehnungsschreiben ist - nur halt an mehrere Gegner
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