Ratenzahlungsvereinbarung nach Vollstreckungsbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Frau Cindy
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#11

18.10.2013, 10:15

Ich gebe auch mal noch meinen Senf dazu. In einem Seminar wurde uns zu diesem Sachverhalt gesagt, dass eine 1,5 Einigungsgebühr abgerechnet werden kann, sofern der Pfüb bereits rechtskräftig ist. Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich mich damit noch nicht weiter beschäftigt habe.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Mine13
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#12

27.02.2014, 14:56

Wir haben gerade auch so einen Fall.
Mandant (Schuldner) kam mit VB zu uns. Vollstreckt wird von der Gegenseite noch nicht.
Wir haben den Gläubigervertreter zur Vermeidung von ZV angeschrieben und um Ratenzahlung gebeten. Eine Reaktion kam nicht, auch wurde immer noch nicht vollstreckt.

Was rechne ich ab?
3309 aus Gesamtforderung oder
2300 aus Hauptforderung (oder auch aus Gesamtforderung)?
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#13

03.03.2014, 10:22

3309 nach der Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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