Hallo,
habe mal wieder eine Sache, die mir bisher noch nie untergekommen ist:
Mandant schickt uns ein Päckchen Unterlagen mit dem Hinweis "Gleich verklagen!!!"
Die Unterlagen wurden soweit sortiert und vorbereitet. Ein paar Tage später überlegt es sich der Mandant natürlich anders.
Ich habe nur ein paar handschriftliche Zettel des RA mit Notizen. Es wurde jedoch kein Schriftsatz gefertigt.
Kann man hier die Gebühr nach 3101 RVG ansetzen, oder hat man in diesem Fall einfach Pech gehabt und bekommt nichts?
Was meint ihr?
vorzeitige Beendigung, kein Klageentwurf
- Frau Cindy
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- Registriert: 19.05.2010, 10:55
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: an der Elbe
Ich bin auch für 3101.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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