altes oder neues RVG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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StarsinEyes
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#1

20.02.2014, 14:29

Hallo, ich habe mal wieder ein Problem.
Mein GErichtsverfahren hier begann vor August 2013. Demnach wären ja die Gebühren nach dem alten RVG abzurechnen.
Jetzt befinde ich mich im Kostenfestsetzungsverfahren und habe den KfA der Streithelferin vorliegen, diese rechnet nach neuem RVG ab.
Nach Durcsehen der Akte hab ich festgestellt, dass sie erst nach September 2013 zu dem Verfahren gestoßen ist.
Muss sie dennoch nach altem RVG abrechnen? Steh grad etwas auf dem Schlauch.

lg
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Liesel
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#2

20.02.2014, 14:40

Maßgeblich ist das Datum der Beauftragung.
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#3

20.02.2014, 19:05


§ 60 RVG
Übergangsvorschrift


(1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Gesetzesänderung in derselben Angelegenheit bereits tätig, ist die Vergütung für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.
~ Grüßle ~
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