Trotz "Vergleich" keine Eingiungsgebühr....

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Magdalene
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#1

20.02.2014, 11:41

In einer Familiensache wurde bezüglich Unterhalt vor Gericht ein Vergleich geschlossen und als ebensolcher protokolliert.
Wir haben ordnungsgemäß abgerechnet, inklusive Einigungsgebühr, da Vergleich.

Jetzt moniert das Gericht unsere Abrechnung mit der Begründung, dass der Vergleichstext ja unseren Anträgen entspricht, also keine Einigungsgebühr angefallen.

Es stimmt zwar, dass der Vergleichstext den Anträgen entspricht, aber warum dann ein "Vergleich" und kein Anerkenntnisbeschluss bzw. Urteil?

Muss ich meinen Antrag nun um die Einigungsgebühr reduzieren oder nicht?
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Anahid
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#2

20.02.2014, 11:44

Ein Vergleich legt zwar kein gegenseitiges Entgegenkommen mehr zugrunde, aber wenn hier genau das rauskommt, was eingefordert wurde, dann seh ich ehrlich gesagt auch keinen Vergleich. Meiner Meinung nach bekommst Du dann keine EG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

20.02.2014, 12:08

An sich sehe ich das genauso. Aber warum nennt das Gericht das dann einen "Vergleich" und protokolliert die vermeintliche Einigung unter dieser Überschrift?!?
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#4

20.02.2014, 12:25

Für Überschriften darf man nicht immer was geben. Ich hab schonmal einen Bescheissbeschluss bekommen. Na und trotzdem durfte ich die Beweisgebühr (BRAGO-Zeiten) abrechnen. :mrgreen:
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#5

20.02.2014, 13:04

:lolaway Ne Bescheissgebühr wäre doch auch mal was. :mrgreen:
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#6

20.02.2014, 13:27

:pfeif :pfeif :pfeif
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