erst Streitverkündete jetzt Beklagte gleiches Verfahren ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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strendy
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#1

13.02.2014, 10:17

Halli hallöchen,

unsere Mandantin X war in einem gerichtlichen Verfahren erst Streitverkündete (Beklagtenseite) und nunmehr hat der Kläger unsere Mandantin X direkt als Beklagte aufgegeben.

Fallen hier nunmehr EXTRA Gebühren für die Vertretung der Streitveründeten an?

Ich denke die bisher angefallene Verfahrensgebühr wird auf die Verfahrensgebühr (Vertetung der nunmehr Beklagten) angerechnet oder?

Muss ich hier bei der späteren Kostenentscheidung darauf achten, dass die anfallenden Kosten der Streitverkündeten von dem ......... zu tragen sind?

HILfe
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Anahid
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#2

13.02.2014, 11:07

Die Gebühren ändern sich nicht. Die Verfahrensgebühr usw. fallen nur einmal an, richtig.

Und nein, bei der KGE musst Du nicht auf einer Entscheidung über die Kosten des Streitverkündeten bestehen, da dies ja nunmehr die Kosten des Beklagten sind und über die trifft das Gericht in der KGE auf jeden Fall eine Entscheidung.
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strendy
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#3

13.02.2014, 11:10

Super ganz lieben Dank :D
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