Hallo alle zusammen,
wir haben einen KFB vorliegen. Die Beschwerdefrist ist schon mehr als abgelaufen Der Rechtspfleger hat sich um € 40,00 verrechnet. Bestehen hier noch irgendwelche Möglichkeiten eines Rechtsmittels???
Freue mich über jede Antwort
Herzliche Grüße
Beschwerdefrist KFB abgelaufen, gibt es trotzdem Möglichkeit
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Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Adora Belle
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§319 ZPO ist auch auf KFB anwendbar. Muss eben nur ein offensichtlicher Rechenfehler sein. Das ist es eher nicht, wenn Ihr es jetzt erst gemerkt habt, oder?
- Liesel
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Hm, vielleicht kommst du hier über 319 Abs. 1 ZPO weiter.
Ich klau mal von 13:
Sonstiger OS
Ein in einem KFB enthaltener offenbarer Rechenfehler kann in entsprechender Anwendung von § 319 I ZPO berichtigt werden.
OLG Hamm, Beschl. v. 28.03.1977 – 23 W 149/77
Rpfleger 1977, 218 = MDR 1977, 760 = KostRspr., ZPO, § 104 Nr. 5.8.1 = juris (BORE 018960000)
Ich klau mal von 13:
Sonstiger OS
Ein in einem KFB enthaltener offenbarer Rechenfehler kann in entsprechender Anwendung von § 319 I ZPO berichtigt werden.
OLG Hamm, Beschl. v. 28.03.1977 – 23 W 149/77
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
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