Hi,
prüfe hier gerade KFA der Gegenseite...ich hatte deren Kopierkosten moniert (Dokumentenpauschale) und das Gericht ist dem wohl mit dem Hinweis an die Gegenseite "das ein Erstattungsanspruch erst ab der 101. Ablichtung bestünde" gefolgt. Ich habe davon noch nichts gehört, jemand von Euch? Kann mir einer die zugrunde liegende Entscheidung oder so mal zeigen?
Hab auch schon versucht beim Gericht anzurufen - was der einfachste Weg war - leider bisland niemand erreicht.
Danke Euch und schicket WE!
Kostenfestsetzung: Erstattungsanspruch ab der 101 Ablichtung
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oh....hoppla... lesen bildet! Danke....freitag halt
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Hallo,
dazu mal kurz... Ist vllt. ne blöde Frage, aber ich habe auch gerade einen KFA der Gegenseite hier liegen, in dem sowohl Ablichtungskosten als auch die Post- und Telekommunikationspauschale (20%) enthalten sind. Geht das? Oder muss ich mich entscheiden, ob ich voll abrechne oder pauschal? Mir ist so, als ginge nur eine der beiden Alternativen.
Vielen Dank
dazu mal kurz... Ist vllt. ne blöde Frage, aber ich habe auch gerade einen KFA der Gegenseite hier liegen, in dem sowohl Ablichtungskosten als auch die Post- und Telekommunikationspauschale (20%) enthalten sind. Geht das? Oder muss ich mich entscheiden, ob ich voll abrechne oder pauschal? Mir ist so, als ginge nur eine der beiden Alternativen.
Vielen Dank
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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PTE und Kopiekosten sind getrennt zu behandeln.
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ja, danke. hab ich jetzt schon rausgefunden.