Kosten der Streitverkündeten OHNE Beitritt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lucy Planlos
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#1

31.01.2014, 08:40

Guten Morgen,

mal eine etwas andere Anfrage:
wir haben vor einem AG geklagt und gewonnen; während des Verfahrens aber noch vor der Sitzung haben wir einer weiteren
Person den Streit verkündet, die aber in der Sitzung erklärt hat, NICHT auf der Beklagtenseite beizutreten.
Wir haben gewonnen, auf Rechtsmittel wurde verzichtet, KFA ist bereits gestellt aber noch nicht entschieden.
Vertreter der Streitverkündeten kloft nun an und will den Ausgang wissen und reicht eine Kostenabrechnung ein.
Ich glaube ja fast an ein Versehen, bin mir auch ziemlich sicher, dass wir damit nüscht zu tun haben...was denkt ihr?
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#2

31.01.2014, 09:05

Wieso habt Ihr den Streit verkündet? Normalerweise ist es doch so:

Ich nehme z.B. einen Handwerker wegen Schlechtleistung in Anspruch. Der wiederum hat diese Aufgaben aber durch einen Subunternehmer ausführen lassen und erklärt darum diesem den Streit, da eigentlich der Subunternehmer haftet, den ich aber wegen fehlendem Vertragsverhältnis nicht in Anspruch nehmen kann.

Wenn Ihr klagt, dann nehmt Ihr doch den, der leisten soll, in Anspruch. Wem verkündet Ihr denn dann den Streit? Vor allem wäre es ja auch das sinnvollste, wenn der Streitverkündete auf der Seite beitritt, auf der ihm der Streit verkündet wurde. Also in meinem obigen Fall der Beklagtenseite, um die Forderung abzuwehren.

Darum verstehe ich schon nicht, warum Ihr als Kläger den Streit verkündet und im Termin der Streitverkündete erklärt, dass er auf Beklagtenseite nicht beitritt.

Gibt es in der KGE des Gerichts keine Aussage zu den Kosten des Streitverkündeten?
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#3

31.01.2014, 11:13

so wie ich das hier lese isses so, dass wir nach der Klageerwiderung plötzlich eine weitere Person, die wir bis dato als Zeugin auf unserer Seite sahen, als mögliche Anspruchsgegnerin erkannt haben. Deshalb die Streitverkündung.

Nur mal doof gefragt: wenn wir als Klägervertreter einer Person den Streit verkünden kann diese doch wenn überhaupt nur auf Beklagtenseite beitreten...oder?
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#4

31.01.2014, 11:26

Lucy Planlos hat geschrieben:
Nur mal doof gefragt: wenn wir als Klägervertreter einer Person den Streit verkünden kann diese doch wenn überhaupt nur auf Beklagtenseite beitreten...oder?
Öhm, nö. Ihr verkündet den Streit mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Eurer Seite beizutreten. Die soll Euch ja unterstützen, um Ansprüch gegen Euch und damit sie abzuwehren. Solltet ihr zur Zahlung verurteilt werden, könnt ihr im Innenverhältnis zu ihr ggf. Ansprüche geltend machen. So kenn ich das

Im Übrigen schaut mal § 101 ZPO
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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