Ich habe jetzt die Antwort von Herrn Schmidt (Lawgistics) bekommen. Er meint, es fällt eine Geschäftsgebühr nach dem Wert des Kaufpreises an. Hebegebühr ebenso. Fairer jedoch wäre eine Honorarvereinbarung.
Genau so habe ich es nun meinem Chef mitgeteilt.
Danke trotzdem noch mal.