Nr. 1010 VV RVG auch im Selbständiges Beweisverfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anri86
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#1

10.01.2014, 08:29

Hallo, kann die Gebühr Nr. 1010 VV RVG auch in einem selbständigen Beweisverfahren entstehen??
katinka0508
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#2

10.01.2014, 08:36

Hallo,

ich würde sagen ja.

Im Skript steht, dass die Zusatzgebühr nur in Verfahren entstehen, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV RVG richten. Und da fällt das selbstständige Beweisverfahren ja drunter...

VG
anri86
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#3

10.01.2014, 08:40

Ja, stimmt, vielen Dank!
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