Mehrkosten bei Anrufung falsches Gericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renoHL
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#1

09.01.2014, 12:46

Hallo Leute,

ich brauch bitte mal Eure Hilfe.

Die Gegenseite hat unsere Mdt. verklagt. Wir + Mdt sitzen in Norddtl. die sitzen in Süddtl.
Im Klartext:
Die haben hierher geklagt erst zum AG, dann Verweisung wegen Falschanrufung (hoher Streitwert) an das hiesige (!) LG. Dann Verweisung an ein (natürl. auch falsche) AG in Süddtl. und letztlich Yeah zum zust. LG in Süddtl.. Letztlich haben wir zwar das Verfahren verloren, aber das Gericht hat geurteilt dass die Kosten der Anrufung der falschen Gerichte die andere Seite zu tragen hat.

Ich hab es dann mal mit der 1,3 VG versucht, denn wenn die gleich richtig geklagt hätten wäre das gleich in Süddtl. gelandet, wir hätten uns nicht gemeldet und wären dann ggf. hier gar nicht tätig gewesen, Mdt hätte sich gleich in Süddtl. einen RA suchen können ...
Wurde abgeschmettert. Ich frage mich was fällt denn sonst in einem solchen Fall an?
:roll:
Danke für Eure Hilfe
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Liesel
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#2

09.01.2014, 12:50

Hat der Mandant denn einen anderen RA beim letzten Gericht beauftragt nach Verweisung?
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#3

09.01.2014, 13:00

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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