Einfaches Schreiben? Ja oder nein?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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OrchideeFall
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#1

07.01.2014, 12:18

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Disput mit einer Rechtsschutzversicherung:

Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Ein Arbeitgeber hat uns mit dem Entwurf einer Kündigung betreffend einer Mitarbeiterin beauftragt. Hier wurde eine solche Kündigung verfasst.

Es stellte sich jedoch heraus, dass die Arbeitnehmerin schwanger ist, so dass die Kündigung nicht zum greifen kam.

Danach erschien die Arbeitnehmerin jedoch auch nicht zur Arbeit, so dass von hier aus Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Jetzt versucht die Rechtsschutzversicherung unser Kündigungsschreiben als "einfaches Schreiben" mit einer 0,3 Gebühr zu bewerten. Wenn ich mir jedoch das RVG für Anfänger zu Gemüte ziehe, steht dort, dass es "sich um ein Schreiben einfacher Art handelt, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Ausführungen enthält". Ist dies für eine Kündigung zutreffend???

Wäre super, wenn mir jemand helfen kann.

Liebe Grüße :-)
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Kasimir1603
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#2

07.01.2014, 12:27

ich würde da definitiv zu einem einfachen Schreiben tendieren :D Ich meine, eine Kündigung ist ja nicht besonders schwierig was rechtliche Ausführungen angeht. Ist ja in der Regel ein Satz, was zu wann gekündigt wird und bei Arbeitsverträgen noch der Hinweis wg. Melden beim Amt etc. Also nichts besonders schwieriges find ich.

Guck mal hier:

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Be ... .html#Einf
Ciao Kasi

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