Hallo Leute,
ich weiß nicht wie ich abrechnen muss!
Wir haben in einer WEG-Sache für 3 Miteigentümer (A, B + C) geklagt. A + B sind verheiratet und haben eine Rechtsschutz. C hat keine Rechtsschutz.
Wie rechne ich gegenüber der Rechtsschutz von A + B korrekt ab, vorallem bezüglich der Erhöhung und den Gerichtskosten?
Grundsätzlich würde ich ja abrechnen
1,3 VG
0,6 Erhöhung
1,2 TG
3,0 GK
aber wie teile ich das auf?
Zudem habe ich vorher etwas von einer Gesamtschuldnerhaftung gem. § 7 Abs. 2 RVG gelesen, was mich jetzt komplett verwirrt.
Abrechnung bei mehrere Auftraggebern, teilweise Rechtsschutz
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Zur korrekten Abrechnung bei mehreren Auftraggebern gibt es hier schon einiges im Forum. Guck mal hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... r#p1689720
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