hab leider schon wieder ein kleines Problem mit einer Akte:
Wir haben Klage (SW 25.000 €) im Jahr 2012 eingereicht und danach schon mal die Verfahrensgebühr abgerechnet. Im Oktober 2013 haben wir nun eine Klageerweiterung (SW 100.000 €) gemacht. Auftrag dafür war im Oktober 2013. Anfang 2013 fand ein Gerichtstermin statt und dann im November 2013 nochmal einer. Jetzt weiß ich nicht genau, wie ich abrechnen soll.
Verfahrensgebühr mit Stand ab 01.08.13 aus SW 100.000 €
abzüglich Verfahrensgebühr Stand bis 31.07.13 aus SW 25.000 € ?
und wie ist das mit der Terminsgebühr? Bekomme ich die nach neuem oder altem Rechtsstand?
Mach ich das dann außerdem über die Differenzverfahrensgebühr wg. verschiedener Streitwerte?
Bin total verwirrt!
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