Klage altes Recht, Klageerweiterung neues Recht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Hanalein
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#1

11.12.2013, 12:08

Hallo Leute,

hab leider schon wieder ein kleines Problem mit einer Akte:

Wir haben Klage (SW 25.000 €) im Jahr 2012 eingereicht und danach schon mal die Verfahrensgebühr abgerechnet. Im Oktober 2013 haben wir nun eine Klageerweiterung (SW 100.000 €) gemacht. Auftrag dafür war im Oktober 2013. Anfang 2013 fand ein Gerichtstermin statt und dann im November 2013 nochmal einer. Jetzt weiß ich nicht genau, wie ich abrechnen soll.

Verfahrensgebühr mit Stand ab 01.08.13 aus SW 100.000 €
abzüglich Verfahrensgebühr Stand bis 31.07.13 aus SW 25.000 € ?

und wie ist das mit der Terminsgebühr? Bekomme ich die nach neuem oder altem Rechtsstand?
Mach ich das dann außerdem über die Differenzverfahrensgebühr wg. verschiedener Streitwerte?

Bin total verwirrt! :oops:
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Anahid
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#2

11.12.2013, 12:27

Du bekommst grundsätzlich alles nur nach altem Recht. Du kannst nicht innerhalb eines Verfahrens zwischen den Gebühren "springen". Verfahrensbeginn war altes Recht, also gilt für das ganze Verfahren altes Recht, auch wenn das natürlich ärgerlich ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Hanalein
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#3

11.12.2013, 12:32

Hm, aber ich dachte es geht darum, wann die Auftragserteilung durch den Mandanten war. Und der Auftrag für die Klageerweiterung kam ja erst im Oktober 2013...
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Frau Cindy
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#4

11.12.2013, 12:38

§ 60 Abs. 2 RVG. Durch eine Klageerweiterung nach dem Stichtag wird lediglich der Auftrag erweitert und kein neuer begründet. Deshalb werden sämtliche Gebühren nach altem Recht berechnet.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#5

11.12.2013, 13:33

Oh, klingt einleuchtend. Hab wohl noch nicht so weit hinten im RVG geschaut :oops:

Danke euch, jetzt bin ich wieder etwas schlauer! :smile:
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