Abgetrennter Versorgungsausgleich!?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Smile
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#1

11.12.2013, 13:05

Hallo,

ich habe heute einen Beschluss vom AG erhalten, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. Scheidung war bereits 2010.

Nun habe ich einen Verfahrenswert von 18.900,00 € festgesetzt bekommen.

Frage:

Kann ich eine Einigungsgebühr abrechnen, wenn wir allen Berechnungen zugestimmt haben!? Wir haben nicht wirklich was veranlasst in der Sache... :roll:
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

11.12.2013, 13:08

Keine EG.
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(UNHEILIG)
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#3

11.12.2013, 13:16

:thx :wink1
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