Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Smile
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#1
11.12.2013, 13:05
Hallo,
ich habe heute einen Beschluss vom AG erhalten, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. Scheidung war bereits 2010.
Nun habe ich einen Verfahrenswert von 18.900,00 € festgesetzt bekommen.
Frage:
Kann ich eine Einigungsgebühr abrechnen, wenn wir allen Berechnungen zugestimmt haben!? Wir haben nicht wirklich was veranlasst in der Sache...
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Liesel
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#2
11.12.2013, 13:08
Keine EG.
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(UNHEILIG)
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Smile
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