Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage:
Ich habe 4 verschiedene Drittschuldner. Da uns der Titel in vollstreckbarer Ausfertigung noch nicht vorliegt, haben wir jetzt jedem ein vorläufiges Zahlungsverbot geschickt. Können wir pro DS eine 0,3 Gebühr verlangen?
Wenn ich dann später den Pfüb mache, dann verlange ich da einfach keine 0,3 Gebühr mehr, oder?
mehrere vorläufige Zahlungsverbote
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Wenn du einen Pfüb machst mit allen Drittschuldnern, dann würde die Gebühr ja nur 1 x anfallen (also 1 x 0,3 3309).
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Dein Gedankengang wäre schon richtig. Du könntest beim VZV auch bereits die 3309 verlangen. Beim PFÜB dann allerdings nicht mehr. Würdest du also jetzt 1 VZV mit 4 Drittschuldnern machen, dann könntest du es jetzt schon so machen, wie von dir vorgeschlagen.
Liebe Grüße Sonnenkind
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dieses Thema wurde schon behandelt
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=50206&start=30
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=11 ... 64&start=0
ich berechne bei einem Pfüb (oder VZVs) und mehreren Drittschuldnern nur eine Gebühr, aber es scheint auch anders zu gehen
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