Abrechnung Auseinandersetzung mit Fiskus als Erbe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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carolin_stoll
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#1

18.11.2013, 17:29

Hallo,
habe folgendes Problem. Wir haben einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner. Dieser ist nur jetzt verstorben und Fiskus wurde als Erbe festgestellt. Nun haben wir dem Fiskus die Forderung unserer Mandantschaft mitgeteilt und das Mietverhältnis nochmals gekündigt und zur Räumung/Übergabe aufgefordert. Alles schön soweit. Jetzt wollte ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung abrechnen.

Da es um ein Mietverhältnis geht, habe ich die Nettomiete x 12 Monate + Rückstand gerechnet. Aus diesem Gegenstandswert wollte ich eine Geschäftsgebühr. Die Versicherung meint jetzt aber, dass sie mir diese nicht erstatten, da ein Klageverfahren geführt worden sei, anhängig war bzw. ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Und nun?

Wie würdet ihr abrechnen?
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Anahid
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#2

19.11.2013, 12:24

Worüber lautet der Titel? Geht der Titel nur auf Zahlung oder auch auf Räumung?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
carolin_stoll
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#3

19.11.2013, 13:51

Nein, geht nur aufZahlung
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#4

19.11.2013, 14:10

Dann musst Du Deine Rechnung splitten. Im Hinblick auf die Zahlungsforderung fällt nur die ZV-Gebühr an, denn darüber existiert ein Titel. Lediglich über den SW der Räumung fällt die GG an.
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