Hallo, kann mir jmd. helfen, ich stehe auf dem Schlauch.
Welcher § ist das?
außergerichtliches Verfahren, dann Mahnbescheid beantragt. Gegner legte dagegen Widerspruch ein und hat einen Teil gezahlt. Wegen des Restbetrages ging es vor Gericht. Der Gegenstandswert wird ja so berechnet:
Geschäftsgebühr und Mahnbescheidsgebühr aus hohem Wert ( inkl. Anrechnungen), Verfahrensgebühr Gericht aus niedrigerem Streitwert.
Aber wo steht geschrieben, dass die Verfahrensgebühr aus dem niedrigeren Streitwert ist? HILFE, ich brauche die entsprechende Stelle
Gegenstandswert
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- Liesel
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Dafür gibt es keinen §.
Hab aber ne Entscheidung hierzu:
http://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/ ... W82.04.pdf" target="blank
Hab aber ne Entscheidung hierzu:
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LEBE DEN MOMENT
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Ich habe gerade in einem Streiwert-ABC vom Deubner Verlag das hier zu dem Thema gelesen:
Mahnverfahren
Wird im Fall der Durchführung des streitigen Verfahrens der ursprüngliche Antrag aus dem Mahnverfahren teilweise zurückgenommen, kann entgegen § 40 GKG der ermäßigte, in das Streitverfahren übergegangene Anspruch streitwertbestimmend sein.155)
155) OLG Hamburg, MDR 2001, 295; OLG Rostock, MDR 2002, 666.
Mahnverfahren
Wird im Fall der Durchführung des streitigen Verfahrens der ursprüngliche Antrag aus dem Mahnverfahren teilweise zurückgenommen, kann entgegen § 40 GKG der ermäßigte, in das Streitverfahren übergegangene Anspruch streitwertbestimmend sein.155)
155) OLG Hamburg, MDR 2001, 295; OLG Rostock, MDR 2002, 666.
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Danke!!!!