Hi,
bitte um Mithilfe, vllt stehe ich ja gerade einfach nur auf dem Schlauch:
Mdt ist Mieter von Gewerberäumen mit Festmiete. Sein MietV soll nun in einen StaffelmietV umgeändert werden, wobei sich die Miete über 5 Jahre ständig erhöht. Ich weiß leider nicht, ob der MietV nur für die 5 Jahre abgeschlossen wird oder darüber hinaus weiterlaufen soll (habe ich Mdt angefragt). Wie berechnet sich hier der Streitwert? Bitte mal Hilfe für beide Varianten
Ich selbst schwanke bei auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen MietV zwischen §§ 3, 9 ZPO = 3 1/2 facher Jahresbetrag oder § 25 KostO = 3 facher Jahresbetrag (würde jeweils auch immer den Gesamtbetrag der Miete nehmen, nicht nur die Diff. der Erhöhung).
Wir sind noch außergerichtlich...d h da könnte wohl eher § 25 KostO einschlägig sein oder???
Streitwert Erhöhung Staffelmiete Gewerberaum
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Kann mir keiner helfen????
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Immernoch HILFE!