ich steh gerade total auf dem Schlauch, habe auch bei Google schon gesucht, aber irgendwie versteh ich das alles nicht. Vielleicht kennt ihr euch damit ja aus und könnt mir weiterhelfen:
Sachverhalt:
Wir haben eine Wohnungsräumung gemäß Vermieterpfandrecht aus einem Anerkenntnisurteil beantragt, sogleich trägt der Schuldner die Kosten für diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach einem GW: von ca. € 5.000,00.
Von der Gegenseite wurde Vollstreckungsschutzantrag gestellt.
Wir haben gegenüber dem Gericht beantragt den Antrag zurückzuweisen und begründet.
Nunmehr erging ein Beschluss, dass der Antrag auf Gewährung von Räumungsschutz zurückgewiesen wurde und die Kosten des Verfahrens der Schuldner (also unsere Gegenseite) zu tragen hat.
Nun meine Frage, welche Kosten kann ich festsetzen lassen. Habe so einiges gelesen:
0,3 3309 VV GW: ?
? 3500 VV GW: ?
? 3328 VV GW: ?
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jmd hierzu äußern könnte....
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)